Städtische Museen, Stadtbibliothek, Bäder, Sportstätten und Konservatorium ab Montag geschlossen

veröffentlicht am: 31.10.2020

UPDATE (30.11.2020)

Entsprechend der Festlegungen der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 (Gültigkeit vom 01.12. bis 28.12.2020) bleiben die KUNSTSAMMLUNGNEN ZWICKAU Max-Pechstein-Museum, die Priesterhäuser Zwickau, die Galerie am Domhof Zwickau und das Robert-Schumann-Haus Zwickau bis auf Weiteres geschlossen. 

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UPDATE (02.11.2020)
Stadtbibliothek bleibt für die Ausleihe und Rückgabe von Medien weiter geöffnet. Aufenthalt wird auf 20 min begrenzt. Das Verweilen oder Arbeiten im Haus ist nicht gestattet. Auch die Ratsschulbibliothek als Fachbibliothek bleibt geöffnet. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hygieneregeln vor Ort.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

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Appell der Stadtverwaltung: Bitte an Regeln halten!

Entsprechend der Festlegungen der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bleiben ab Montag etliche städtische Einrichtungen geschlossen. Dies betrifft die Museen (Priesterhäuser, Galerie am Domhof, KUNSTSAMMLUNGEN, Robert-Schumann-Haus), das Robert Schumann Konservatorium sowie das Johannisbad und die Glück-Auf-Schwimmhalle. Die Sportstätten können für den Vereins- und Freizeitsport ebenfalls nicht genutzt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger zugleich, die Regelungen der Verordnung zu akzeptieren und sich unbedingt an die Hygiene- und Verhaltensregeln zu halten. „Die Corona-Fallzahlen sind deutlich gestiegen und steigen weiter. Die Lage ist sehr besorgniserregend“, betont Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß. „Wie im Frühjahr sind wir alle gefordert, gemeinsam zu handeln: durch das Einhalten der Verordnungen und der allgemeinen Hygieneregeln, aber auch, indem wir direkte Kontakte zu anderen Menschen reduzieren, so schwer das auch fällt.“

Die Schließung der Einrichtungen ist entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung derzeit bis 30. November befristet. Es entfallen dementsprechend auch alle Veranstaltungen, die in den Museen, im Robert-Schumann-Haus oder in der Stadtbibliothek geplant waren. Die Glück-Auf-Schwimmhalle bleibt komplett geschlossen, das Johannisbad, in dem die Bauarbeiten beendet wurden, ebenfalls. Wegen der Nutzung der Sportstätten und -anlagen durch Vereine, für die gemäß der Verordnung Ausnahmen vorliegen, wird sich der Sportstättenbetrieb mit den Betreffenden direkt in Verbindung setzen.

Am Robert Schumann Konservatorium entfallen neben Veranstaltungen auch alle Kurse und anderen Unterrichtseinheiten. Es werden nach Möglichkeit alternative Unterrichtsangebote geschaffen. Eltern richten etwaige Fragen bitte an die jeweiligen Lehrer oder an das Sekretariat der Musikschule. 

Noch keine Entscheidung konnte bzgl. bereits bezahlter Gebühren oder Eintrittskarten gefällt werden. Hier werden die Einrichtungen in geeigneter Weise informieren.

Die Stadtverwaltung selbst bleibt geöffnet. Angelegenheiten können jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Bürgerservice im Rathaus. In den städtischen Gebäuden gilt außerdem grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem ist stets der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten.

Städtische Gesellschaften, wie beispielsweise das Theater, das Puppentheater oder die Kultour Z , informieren selbst über etwaige Einschränkungen bzw. haben dies bereits getan. Aktuelle Informationen aus Zwickau, Links zu wichtigen Behörden oder zu Informationsmöglichkeiten zum Corona-Virus sind unter www.zwickau.de/corona zu finden.

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